Montag, 6. Mai 2024

Kinderbetreuungsverordnung, Postulat Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung

Votum von A. Murer Mikolasek

Geschätzte Anwesende

Vor etwas mehr als fünf Jahren habe ich mit dem Postulat Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zusammen mit 17 Mitunterzeichnenden eine Überarbeitung des bestehenden Tarifsystems gefordert. Heute können wir über die neue Kinderbetreuungsverordnung abstimmen, welche einen kompletten Systemwechsel vorsieht – dies ist erfreulich, auch wenn es viel Anlaufzeit gebraucht hat, bis der Stadtrat den Handlungsbedarf erkannt und sich dem Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angenommen hat.

Die jetzige Verordnung wurde zusammen mit einer ausgewiesenen Fachperson in diesem Gebiet erarbeitet. In der Vorlage steckt sehr viel Arbeit, von Seiten der Stadt und des Stadtrats, aber auch der GRPK, die sich intensiv damit auseinandergesetzt hat. Die Mission, ein faires, transparentes und bedarfsgerechtes System zu implementieren, war keine einfache, denn die Thematik ist komplex und es stellen sich zahlreiche Detailfragen. Darum möchte ich an dieser Stelle zunächst einmal allen danke sagen, die sich in dieses Thema hineingekniet und dazu beigetragen haben, dass wir heute eine solide Lösung vorgelegt erhalten.

Ziel unseres Postulats war, dass sich die Erwerbstätigkeit von Eltern in Dübendorf besser lohnt. Wir haben in unserem Postulat aufgezeigt, wo die Problempunkte liegen, weshalb unser jetziges System Mängel aufweist. So haben wir vor allem festgestellt, dass die mangelnde Berücksichtigung von Geschwisterkindern sowie die fehlende Berücksichtigung des geleisteten Arbeitspensums der Eltern dazu führt, dass sich Erwerbstätigkeit für Familien mit mehreren Kindern und bei Pensen über 140% sich nicht mehr lohnt.

Das neue System berücksichtigt durch das Abstellen auf das steuerbare Einkommen sowie die entsprechenden Abzüge die Familiengrösse. Damit wird unser Hauptanliegen, dass die Geschwisterkinder entsprechend zu berücksichtigen sind, vollumfänglich aufgenommen.

Nicht direkt enthalten ist eine Regelung, welche das Erwerbspensum berücksichtigt. Für das Familienbudget ist es aber durchaus relevant, ob beispielsweise ein bestimmtes Einkommen mit zwei kostenpflichtigen Fremdbetreuungstagen oder mit vier kostenpflichtigen Fremdbetreuungstagen pro Woche erzielt werden kann. Die fehlende Berücksichtigung dieses Faktors führte im bisherigen System zu Fehlanreizen: Eine Erhöhung des Erwerbspensums wurde aufgrund des Verlusts der Subventionen, der benötigten Mehrbetreuung sowie der höheren Steuern unattraktiv. Indem neu auf das steuerbare Einkommen abgestellt wird, werden die benötigten Betreuungstage zumindest indirekt mitberücksichtigt, da die effektiven Betreuungskosten bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens in gewissem Umfang in Abzug gebracht werden können. Zudem ist das neue System linear ansteigend, womit unerwünschte Schwelleneffekte durch die Rabattstufen, wie es das alte System hatte, entfallen – und auch der Verlust der Subventionen im Fall einer Erhöhung des Pensums weniger stark ausfällt. Somit trägt das neue System auch diesem Anliegen zumindest teilweise Rechnung.

Die genauen Beiträge werden vom Stadtrat festgelegt. Es ist nachvollziehbar, dass der Stadtrat aufgrund der heute zu vielen Unbekannten in der Verordnung keine verbindlichen Tarife festgelegt hat, und der Stadtrat eine Steuerungsmöglichkeit haben möchte, zumal sich die Subventionierung nach heutiger Rechtslage auch innerhalb des geltenden Kostendachs zu bewegen haben. Durch den vorliegenden Entwurf des Elternbeitragsreglements sehen wir immerhin, in welche Richtung es gehen wird.

Wir haben in unserem Postulat gefordert, dass das neue System im Vergleich zu heute keine Verschlechterung für einzelne Einkommenskategorien bedeuten darf. Ich appelliere an den Stadtrat, dies bei der Ausgestaltung der Tarife im Auge zu behalten. Sollte dies innerhalb des bestehenden, vom Gemeinderat bewilligten Kostenrahmens nicht möglich sein, sind entsprechende Massnahmen gefordert – insbesondere eine Erhöhung des Kostenrahmens. Da in Zukunft auch kantonale Beiträge zu erwarten sind, dürfte der finanzielle Spielraum bald grösser werden. Wir fordern den Stadtrat auf, den vorhandenen finanziellen Spielraum auch tatsächlich auszunutzen.

Der Stadtrat wird nicht nur die Elternbeiträge für subventionierte Familien, sondern die Horttarife an sich neu festgelegen, was also auch Änderungen für die Vollzahler bedeutet. Die Tarife ergeben sich aus dem Entwurf des Elternbeitragsreglements. Neu wird vom Höchstbetrag für einen Tag Krippentag ausgegangen, der 100% darstellt. Die einzelnen Module des Horts sollen im Verhältnis dazu prozentual berechnet werden. Der Ferienhort wird etwas teurer. Dafür wird das Mittagessen generell günstiger und durch die verschiedenen, detailliert aufgeschlüsselten Module soll neu bedarfsgerecht nur abgerechnet werden, was tatsächlich benötigt wird. Dies stellt insgesamt eine Verbesserung dar und dient der Transparenz.

Aus dem Entwurf des Elternbeitragsreglements geht indes nicht hervor, ob es für die Vollzahler weiterhin ein Geschwisterrabatt geben wird. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, würde dies eine Verschlechterung für die Vollzahler bedeuten, was unserer Ansicht nach nicht der Sinn des neuen Systems sein darf. Wir bitten den Stadtrat, den Geschwisterrabatt für die Vollzahler auch im neuen System weiterzuführen.

Insgesamt begrüssen wir, dass wir mit dem neuen System ein moderneres und steuerbares Modell haben werden, dass die im alten Modell bestehenden Fehlanreize weitgehend beseitigt und den tatsächlichen Begebenheiten deutlich besser gerecht wird. Zu begrüssen ist auch, dass mit dem neuen System ein Tarifrechner zur Verfügung gestellt wird, mit welchem die Eltern die Beiträge selbst ermitteln können. Dies bringt Transparenz und Planungssicherheit.

Ein weiterer Vorteil sind die Synergien, da nun sämtliche Subventionen für Kinderbetreuung an einem Ort zusammengeführt sind und wir nicht zwei parallele Systeme für familienergänzende und schulergänzende Betreuung mehr haben werden. Auch wenn das alles sehr lange gedauert hat, so sind wir nun dankbar um die Lösung. Diese zeigt nämlich, dass unser Postulat richtig und wichtig war. Als Fazit könnte man wohl sagen: Was lange währt, wird endlich gut.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit.